§ 39 NPersVG sieht eine Quotierung von Freistellungen nach Wahlvorschlagslisten nicht vor. Dem Personalrat müssen konkrete Personen zur Beschlussfassung über die Freistellungen vorgeschlagen werden.
§§ 31, 39 Abs. 3, 39 Abs. 4 PersVG ND.
VG Göttingen, Beschl. v. 29. 2. 2012 – 7 A 2/11 –
(n. rkr.)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2012.09.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-08-29 |
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