Nichts hat das öffentliche Leben seit dem Ende des 2. Weltkriegs so geprägt wie die sog. „Corona-Krise“. Grundrechte mussten in einem vorher nie gekannten Maße eingeschränkt und die Verwaltung auf ein unerlässliches Maß zurückgefahren werden. Die Krise ist beileibe noch nicht vorbei und im Falle einer neuerlichen Gefahrensituation drohen auch für den öffentlichen Dienst und dessen Interessenvertretungen wieder einschneidende Maßnahmen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2020.07.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-06-24 |
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