Art. 2 Abs. 1 GG.
Art. 69 Abs. 2 Satz 1 und 2 BayPVG.
§ 84 Abs. 2 Satz 3, 6 und 7, § 93 SGB IX.
Der Dienststellenleiter hat einem vom Personalrat bestimmten Mitglied regelmäßig – hier monatlich – die Namen der Beschäftigten, denen ein betriebliches Eingliederungsmanagement nach § 84 Abs. 2 SGB IX anzubieten ist, unabhängig von deren Zustimmung mitzuteilen (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung, vgl. Beschluss vom 12.6.2012 – 17 P 11.1140 – PersV 2012, 383 m. w. N., in Anlehnung an BVerwG, Bschl. v. 4.9.2012 – 6 P 5.11 – BVerwGE 144, 156).
BayVGH, Beschl. v. 15.3.2016 – 17 P 14.2689 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2016.07.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-06-27 |
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