Der Bühnenpersonalrat benötigt den Einblick in die nicht anonymisierten Listen der Vergütungen für Solomitglieder und Bühnentechniker, um seine allgemeinen Aufgaben aus § 67 Abs. 1 Satz 1 und § 68 Abs. 1 Nr. 2 BaWüPersVG erfüllen zu können.
§§ 67, 68, 95 BaWüPersVG.
§§ 58, 67 NV Bühne.
BVerwG, Beschl. v. 16. Februar 2010 – 6 P 5.09 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2010.06.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-05-26 |
Seiten 228 - 231
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