Die Dienststelle ist nicht verpflichtet, Rechtsanwaltskosten, die dem Personalrat im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren entstanden sind, auf der Grundlage einer Vergütungsvereinbarung zu übernehmen.
§ 44 BPersVG.
BVerwG, Beschl. v. 29. April 2011 – 6 PB 21.10 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2011.10.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-10-04 |
Seiten 397 - 398
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