Ein Leitfaden zum Thema „Gesundheitlich eingeschränkte Mitarbeiter/innen einsetzen“ gehört zu den Angelegenheiten, die die Aufgaben des Personalrats nach § 62 Abs. 1 Nr. 2, 4 HPVG betreffen. Daher steht dem Personalrat das Recht zu, nach § 62 Abs. 2 S. 1 HPVG über einen solchen Leitfaden unterrichtet zu werden. Er kann auch verlangen,dass der Leitfaden in einer gemeinsamen Besprechung erörtert wird.
§§ 62, 74 Abs. 1 Nr. 6 und 7 PersVG HE. Art. 6 EWGRL 391/89. Art. 11 Abs. 1, 11 EWGRL 391/89.
VG Frankfurt a. M., Beschl. v. 28.7.2014 – 23 K 607/14.F.PV –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2015.05.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-04-24 |
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