1. § 5 Abs. 2 TVÜ-VKA ist lückenhaft und führt bei teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern, deren Ehegatte ebenfalls tarifgebunden beschäftigt ist, zu Einkommensverlust. Er enthält insoweit eine (unbewusste) Regelungslücke.
2. Die Gerichte sind angeichts mehrerer Möglichkeiten, die Lücke zu schließen, gehindert, eine dem Ziel der Tarifvertragsparteien , die Schlechterstellung der Arbeitnehmer zu verhindern, entsprechende Lückenfüllung vorzunehmen. Dies bleibt den Tarifparteien vorbehalten.
§§ 29 Abschn. B Abs. 5 BAT.
§§ 5 TVÜ-VKA, 5 TVÖD-L.
LAG Hamm, Urt. v. 4.1.2007 – 17 Sa 1275/06 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2007.04.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-04-05 |
Seiten 155 - 158
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: