Eine Mitbestimmung beim Erlass von Beurteilungsrichtlinien findet in Sachsen-Anhalt mangels eines ausdrücklichen Mitbestimmungstatbestandes nicht statt. Eine Analogie zu anderen Mitbestimmungstatbeständen verbietet sich aus der Bedeutung der Sache.
§§ 67, 65 PersVG-LSA
OVG LSA, Beschluss vom 14. Juli 2004 – 5 L 7/04 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2005.01.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-01-01 |
Seiten 19 - 20
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