Die Entscheidung der Dienststelle, Arbeitsgelegenheiten für Ein-Euro-Jobber zu schaffen und deren Zuweisung bei der Agentur für Arbeit zu beantragen, ist eine Einstellung i. S. von § 67 Abs. 1 Nr. 1 PersVG LSA, die der Mitbestimmung des Personalrats unterliegt. Dieses Mitbestimmungsecht verletzt die Dienststelle, wenn sie vor Zustimmungserteilung Beschäftigungsmöglichkeiten für Ein-Euro-Jobber schaft und deren Zuweisung beantragt.
§ 67 I Nr. 1 PersVG LSA.
VG Dessau, Beschl. v. 15. 06. 2006 – 11 A 2/06 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2006.12.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-12-15 |
Seiten 470 - 471
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