Ein Projekt für Dienststellenleiter zur richtigen Eingruppierung von Angestellten in den Serviceeinheiten von Gerichten und Staatsanwaltschaften betrifft weder Fragen der Lohngestaltung nach § 68 Abs. 1 Nr. 22 MVPersVG noch die personelle Auswahl bei Umgruppierungen im Sinne von § 68 Abs. 1 Nr. 19 MVPersVG.
§ 68 Abs. 1 Nr. 19 und 22 MVPersVG.
BVerwG, Beschluss vom 21. März 2005 – BVerwG 6 PB 8.04 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2005.11.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-11-01 |
Seiten 425 - 427
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