Die Bereitstellung kostenlos nutzbarer Parkplätze durch die Dienststelle stellt die Einrichtung und Verwaltung einer Sozialeinrichtung i. S. d. § 75 Abs. 3 Nr. 5 BPersVG dar. Der Entzug eines solchen Parkplatzes unterliegt der vorherigen Mitbestimmung des Personalrats.
§§ 69 Abs. 1, 75 Abs. 3 Nr. 5 BPersVG.
VG Frankfurt a. M., Beschl. v. 23. 12. 2011 – 9 L 4874/11.F –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2012.10.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-09-24 |
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