Die Schließung einer Betriebskrankenkasse durch das Bundesversicherungsamt ist nicht als Rationalisierungsmaßnahme zu werten, welche die Mitbestimmung des Personalrats bei Aufstellung eines Sozialplans auslöst.
§ 75 Abs. 3 Nr. 13 BPersVG.
BVerwG, Beschl. v. 28. 11. 2012 – 6 P 11.11 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2013.06.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-05-29 |
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