Weist der Dienststellenleiter einem Arbeitnehmer einen neuen Arbeitsplatz zu und beabsichtigt er die Beibehaltung der bisherigen Eingruppierung, so unterliegt dies der Mitbestimmung des Personalrats bei Eingruppierung; dies gilt auch, wenn der neue Arbeitsplatz schon einmal unter Beteiligung des Personalrats bewertet worden war.
§ 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 NWPersVG.
BVerwG, Beschl. v. 8. November 2011 – 6 P 23.10 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2012.04.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-03-26 |
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