Zum Maßnahmecharakter einer Ziel- und Servicevereinbarung zwischen Dienststellenleiter und oberster Dienstbehörde (verneint) – vgl. Beschluss OVG Koblenz vom 18.01.2011 – 4 B 11229/10.OVG.
§§ 79 Abs. 1, 85 Abs. 2 Nr. 2 PersVG Berlin.
OVG B-Bbg, Beschl. v. 21.2.2013 – OVG 60 PV 16.12 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2014.01.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-01-02 |
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