Die Mitbestimmung nach § 72 Abs. 3 Nr. 5 – 3. Mitbestimmungstatbestand – LPVG NRW (Änderung der Arbeitsorganisation) setzt dem Grunde nach eine Änderung der Organisation der Arbeitsabläufe bei gleichbleibender Aufgabenstellung voraus. Mittelbare Folgewirkungen für die Arbeitsablauforganisation, die durch die Umsetzung einer veränderten Aufgabenstellung (Änderung der Geschäftsverteilung) verursacht werden, unterliegen nicht der Mitbestimmung nach der genannten Vorschrift.
§ 72 Abs. 3 Nr. 5 LPVG NRW.
OVG NRW, Beschluss vom 30. 1. 2003 – 1 A 5763/00.PVL –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2004.05.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2004 |
Veröffentlicht: | 2004-05-01 |
Seiten 179 - 181
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