Die Bestellung eines überbetrieblichen Dienstes von Betriebsärzten oder Fachkräften für Arbeitssicherheit i. S. v. § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) unterliegt ebenso wie die Bestellung einzelner freiberuflicher Betriebsärzte bzw. Sicherheitsfachkräfte der Mitbestimmung des Personalrats nach § 72 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 LPVG NRW (im Anschluss an den Beschluss des Fachsenats vom 6. 3. 1996 – 1 A 3846/94.PVL –).
§ 72 Abs. 4 Satz 1 Nrn. 6 und 7 LPVG NRW.
§§ 9 Abs. 3 Satz 3, 16, 19 ASiG.
OVG NRW, Beschluss vom 10. 12. 2003 – 1 A 556/02.PVL –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2004.12.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2004 |
Veröffentlicht: | 2004-12-01 |
Seiten 469 - 472
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