Gängiges Prinzip der öffentlichen Verwaltung in Bund und Ländern ist das Vorhandensein einer Personalvertretung der Beschäftigten in möglichst allen Dienststellen. Vielfach wird dieses Prinzip aber durchbrochen durch besondere Vertretungsstrukturen, die für bestimmte Gruppen des Personals gesonderte Vertretungen vorsehen. Fraglich ist stets, wen solche Strukturen wovor bzw. vor wem schützen sollen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2018.09.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-08-24 |
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