Mit seiner Entscheidung vom 24.5.1995 hat das Bundesverfassungsgericht der personalvertretungsrechtlichen Mitbestimmung eine neue Richtung gegeben. Ausgangspunkt war dabei die Frage, inwieweit die Ausweitung der Mitbestimmung und der Entscheidungskompetenz der Einigungsstellen einerseits sowie die Einschränkung der Befugnisse und Zuständigkeiten des Dienstherrn andererseits mit den Strukturprinzipien des demokratischen sozialen Rechtsstaats noch vereinbar sind. Durch die Anerkennung des absoluten Vorrangs der Erfüllung des Amtsauftrags vor der Personalratsmitbestimmung hat es seine bisherige Rechtsprechung wesentlich verschärft und neue Maßstäbe für die Anwendung und Fortentwicklung des Personalvertretungsrechts gesetzt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2007.06.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-06-05 |
Seiten 269 - 277
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