Ist eine Beschäftigte der Dienststelle bei Beratung und Beschlussfassung der Einigungsstelle als Protokollführerin anwesend, ist der von der Einigungsstelle gefasste Beschluss unwirksam.
§ 67 Abs. 4 und Abs. 5 LPVG NRW.
§ 44 VwVfG NRW.
OVG NRW, Beschl. vom 20. 5. 2010 – 16 A 296/09.PVL –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2011.03.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-02-24 |
Seiten 110 - 111
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