Müssen Staatsdiener neutral und zugleich politisch abstinent sein? Warum sollen Bürger ihre Meinung an den Eingangstoren zu ihren Beschäftigungsstellen des öffentlichen Dienstes an den Nagel hängen? Müssen Personalräte „Maulkorberlasse“ hinnehmen? In der Fachliteratur wurde jüngst gefordert, dass Grundrechte der Bürger nicht vor den Toren der Dienstste llen und Betriebe des öffentlichen Dienstes enden dürfen. Auf der anderen Seite wird eine zunehmende „Politisierung der Beamtenlaufbahn“ beklagt. Man kann auch die Frage stellen, ob es vorstellbar sein soll, dass z. B. Anhänger einer Bürgerinitiative gegen ein Großprojekt beim Besuch einer Behörde dort mit Plakaten und Aufklebern begrüßt werden, die die dortigen Beschäftigten als Anhänger einer sich gerade an der Regierung befindenden Partei ausweisen. Wie also haben Personalräte und Dienststellenleitungen mit diesem nicht nur heiklen, sondern auch rechtlich schwierigen Thema umzugehen? Was hat sich durch das neue BBG und das BeamtStG, das das BRRG ersetzt hat, und was sich durch den TVöD und den TV-L, die den BAT und den BAT-O ersetzt haben, geändert?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2012.12.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-11-26 |
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