Der Personalrat kann nicht im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren überprüfen lassen, ob die oberste Dienstbehörde, die im Rahmen ihres Letztentscheidungsrechts von der Empfehlung der Einigungsstelle abweicht, ihrer Verpflichtung zur qualifizierten Begründung nach § 62 Abs. 7 Satz 2 SAPersVG nachgekommen ist.
§ 62 Abs. 7 PersVG LSA.
BVerwG, Beschl. v. 31. August 2009 – 6 PB 21.09 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2010.01.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-01-04 |
Seiten 26 - 28
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