Personalratsmitglieder nehmen gemäß § 80 BPersVG aus Informationsgründen an Prüfungen teil im Hinblick auf deren äußeren Ablauf. Eine Teilnahme an der Beratung über das Ergebnis kommt nicht in Betracht (Bestätigt VG Köln in PersV 2006, 150).
(Leits. d. Red.)
§ 80 BPersVG.
OVG NW, Beschluss v. 16. 4. 2008 – 1 A 4160/06.PVB –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2008.10.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-09-30 |
Seiten 382 - 386
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