§ 95 Abs. 4 SGB IX.
§§ 29 Abs. 1, 35 Abs. 1 LPersVG Rh-Pf.
Das Teilnahmerecht der Schwerbehindertenvertretung an Personalratssitzungen erstreckt sich nicht auf die Teilnahme an der konstituierenden Sitzung eines neu gewählten Personalrats, sondern erfasst nur alle weiteren, dieser nachfolgenden Sitzungen während der Amtsperiode.
(Leits. d. Red.).
ArbG Mainz, Beschl. v. 12.2.2015 – 3 BV 73/13 – (nicht rechtskräftig)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2015.08.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-07-23 |
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