Auch bei turnusmäßiger Veranstaltung von Personalratssitzungen, Gesprächen mit der Dienststellenleitung und Sprechstunden gebietet der in ihnen für die betroffenen Mitglieder des Personalrats anfallende Arbeitsaufwand jedenfalls bei „Kleindienststellen“ keine teilweise Freistellung.
§ 44 PersVG LSA.
BVerwG, Beschl. v. 25. 7. 2013 – 6 PB 16.13 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2013.11.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-10-25 |
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