Rechtsprechungsübersichten können Unterschiedliches zum Gegenstand haben. Der nachstehende Beitrag folgt diesem Konzept folgt bewusst nicht. Er versucht eher, unter Verzicht auf jeglichen Anspruch, umfassend zu informieren, erkennbare oder vermutete Tendenzen der Rechtsprechungsentwicklung aufzuzeigen, interessante neue Ansätze – auch in der untergerichtlichen Rechtsprechung – zu benennen, die zu verfolgen sich lohnen könnte, gleich ob sie sich künftig in der Praxis durchsetzen oder aber verworfen werden, und diese in das gerade aktuelle Gesamtbild der Rechtsmaterie, das sich gleichfalls in einem ständigen Wandel befindet, einzuordnen. Ein solches Vorgehen ist notwendig subjektiv, aber vielleicht dennoch oder gerade deswegen von weiterführendem Interesse. Der Leser möge sich sein eigenes Bild machen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2017.07.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-06-23 |
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