Es beruht nicht auf einander widersprechenden Rechtssätzen, wenn das Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei Einstellungen in den Fällen des Einsatzes der von der DRK-Schwesternschaft gestellten Pflegekräfte an einem Universitätsklinikum bejaht, beim Einsatz von Mitarbeitern eines externen Krankentransportunternehmens hingegen verneint wird.
§ 72 NWPersVG.
BVerwG, Beschluss vom 13. April 2004 – 6 PB 2.04 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2004.10.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2004 |
Veröffentlicht: | 2004-10-01 |
Seiten 374 - 376
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