§ 3 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 LRKG BW.
Die Abfrage der Schulleitung, ob eine Lehrkraft im Falle nicht ausreichender Haushaltsmittel auf Reisekostenvergütung für die Teilnahme an einer Klassenfahrt zumindest teilweise verzichtet, verstößt gegen die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht des Dienstherrn, wenn sie die Genehmigung der Veranstaltung an den Verzicht koppelt.
BVerwG, Urt. v. 23.10.2018 – 5 C 9.17 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2019.05.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-04-24 |
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