Bei Kündigungen und anderen der Sachverhaltsgruppe c) nach Maßgabe des Beschlusses des BVerfG vom 24. Mai 1995 – 2 BvF 1/92 – zuzuordnenden Maßnahmen kann die Einigungsstelle nur eine Empfehlung aussprechen. Eine verbindliche Entscheidung verbietet sich aus verfassungsrechtlichen Gründen, die auch der Landesgesetzgeber zu beachten hat.
§§ 79 Abs. 1 Nr. 3, 67 Abs. 6 Satz 2 Hbs. 1, 66 Abs. 7 Satz 4, 67 Abs. 5 Satz 2 LPVG NW.
OVG NRW, Beschluss vom 12. März 2007 – 1 A 4523/05. PVL –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2007.11.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-10-30 |
Seiten 481 - 483
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