Die Möglichkeit der Verkürzung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit von 41 auf 40 Stunden nach § 3 Abs. 1 Satz 2 AZVO gilt nur für schwerbehinderte Beamte (§ 2 Abs. 2 SGB IX), nicht aber für die gleichgestellten behinderten Beamten (§ 2 Abs. 3 SGB IX).
§ 78 BBG.
§§ 2 Abs. 2, 3, 68 Abs. 3, 116 Abs. 1, 124 SGB IX.
§ 3 Abs. 1 Satz 1 u. 2 AZV.
BVerwG Urt. v. 29. Juli 2010 – 2 C 17.09 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2011.07.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-06-24 |
Seiten 266 - 268
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