§ 40 Abs. 3 HPVG.
Die Verteilung der beim Arbeitgeber zu beantragenden Freistellungen von der dienstlichen Tätigkeit für Personalratsmitglieder erfolgt an Hand des erzielten Wahlergebnisses nach dem Verfahren Hare-Niemeyer.
Der Umstand, dass der freizustellende Vorsitzende dabei anzurechnen ist (§ 40 Abs. 3 Satz 2) belegt, dass der Gruppe bzw. Gewerkschaft oder Liste, der der Vor sitzende angehört, keine zusätzliche Freistellung verschafft werden soll.
HessVGH, Beschl. v. 6.12.2017 – 22 A 2843/16.PV –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2018.06.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-03-28 |
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