Im nächsten Jahr stehen wieder turnusmäßige Wahlen zu den Personalvertretungen auf der Bundesebene und auf der Länderebene in Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen sowie in Sachsen-Anhalt an. Vor Beginn des eigentlichen, vornehmlich in der jeweiligen Wahlordnung geregelten Wahlverfahrens können bereits notwendige (Vor-)Abstimmungen abgehalten werden. Diese können dann in bestimmten, nachfolgend näher aufgezeigten Fällen, auf das Wahlverfahren einwirken und davon abweichende Regelungen mit sich bringen. Da Streitigkeiten über die Fehlerhaftigkeit dieser (Vor-)Abstimmungen solche über die spätere Wahl sind, gilt es schon jetzt, die wichtigsten Voraussetzungen zu kennen und zu beachten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2019.09.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-08-23 |
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