Zum einstweiligen Rechtsschutzbegehren eines Richters auf Probe nach § 123 VwGO, dem Dienstherrn vorläufig die Verwendung einer angefochtenen Beurteilung im Rahmen eines angekündigten Entlassungsverfahrens zu untersagen.
§ 123 VwGO.
OVG M-V, Beschl. v. 9.6.2014 – 2 M 43/14 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2015.04.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-03-23 |
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