Aus § 29 Satz 2 HPVG lässt sich kein Anspruch eines in den Personalrat gewählten Mitglieds einer Minderheitengewerkschaft herleiten, zu einem der Stellvertreter des Vorsitzenden gewählt zu werden. Die Regelung beschränkt sich vielmehr auf einen Appell an die Personalratsmitglieder, sich bei der Wahl der Stellvertreter ihrer grundsätzlichen Verpflichtung, dabei auch Mitglieder von Minderheitengewerkschaften zu berücksichtigen, bewusst zu sein und dem nach Möglichkeit Rechnung zu tragen.
§§ 29 Satz 2, 30 Abs. 2 Satz 1 HPVG.
HessVGH, Beschl. v. 22. 7. 2014 – 22 A 2349/12.PV –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2014.11.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-10-22 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: