Eine sittenwidrige Verletzung des Grundsatzes der Chancengleichheit bei Personalratswahlen entsteht nicht dadurch, dass eine Wahlliste unter Duldung der Dienststellenleitung eine Information über den Personalrat und seine Aufgaben und Funktionen in das dienststelleninterne Intranet stellt und diese mit einem „Link“ zu nur einer Liste versieht. Dies gilt jedenfalls, wenn die Einseitigkeit nur vorübergehend vorgenommen und eine Wahlbeeinflussung nicht messbar ist.
§ 24 PersVG-LSA.
VG Magdeburg, Beschl. v. 23. 11. 2005 –11 A 8/05 MD – (n. rkr.)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2006.04.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-04-01 |
Seiten 140 - 141
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