Stellt der Arbeitgeber nach der gesetzlichen Begründung des Arbeitsverhältnisses gemäß § 9 Abs. 2 BPersVG beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf Feststellung, dass ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit nicht begründet worden ist, so ist dieses Begehren als Auflösungsantrag gemäß § 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BPersVG auszulegen, wenn in der Antragsbegründung ausschließlich die Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung geltend gemacht wird.
§ 9 BPersVG.
BVerwG, Beschl. v. 28. Juli 2006 – BVerwG 6 PB 9.06 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2007.01.14 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-01-05 |
Seiten 37 - 39
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: