§ 9 Abs. 2 BPersVG.
Zu den Voraussetzungen, unter denen sich der Arbeitgeber unter dem Gesichtspunkt von Treue und Glauben nicht auf die fehlende Schriftlichkeit des Verlangens eines Auszubildenden auf Weiterbeschäftigung gem. § 9 Abs. 2 BPersVG berufen kann (im konkreten Fall verneint).
(Leitsatz aus den Gründen)
VG Berlin, Beschl. v. 30.3.2020 – 71 K 8.19 PVB –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2020.10.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-09-25 |
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