Der vorliegende Beitrag versucht, einige wichtige Leitlinien der neueren Rechtsprechung, die für die beteiligungsrechtliche Praxis von erheblicher Bedeutung sind, zu skizzieren. Die Rechtsprechung hatte in jüngster Zeit wiederholt Gelegenheit, insbesondere etliche im Zusammenhang mit der Anhörung des § 20 SBG sich stellende Fragen zu klären. Bevor auf diese Aspekte näher eingegangen wird, soll zunächst in einem allgemeinen Teil die Besonderheit des Soldatenbeteiligungsrechts und seine Abgrenzung zum Personalvertretungsrecht, aber auch seine Nähe und Gemeinsamkeit zum Personalvertretungsrecht kurz aufgezeigt werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2007.06.18 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-06-05 |
Seiten 334 - 340
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