Zur Zulassung einer Ausnahme von der Beförderungssperre des § 8 Abs. 7 Nr. 4 LVO Pol nach § 8 Abs. 8 2. Alt. LVO Pol bei vorangegangener rechtswidriger Auswahlentscheidung.
OVG NRW, Beschluss vom 14. 2. 2005 – 6 B 2496/03 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2005.07.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-07-01 |
Seiten 271 - 273
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