Am 6. Oktober 2010 ist das Landesgesetz zur Änderung personalvertretungsrechtlicher Vorschriften vom 28. September 2010 (GVBl. S. 292) in Kraft getreten. Damit ist das für Rheinland-Pfalz geltende Landespersonalvertretungsgesetz in der Fassung vom 24. November 2000 (GVBl. S. 529), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (GVBl. S. 340), in zahlreichen Punkten geändert worden. In dem nachfolgenden Beitrag werden aus der Sicht eines Vertreters der Interessen kommunaler Arbeitgeber einige Änderungen erläutert, andere erläutert und kommentiert. Soweit dabei von der Gesetzesbegründung die Rede ist, handelt es sich um die Landtags-Drucksache 15/4466 vom 15. April 2010. Paragraphen ohne Gesetzesangabe sind solche des LPersVG Rheinland-Pfalz.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2011.06.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-05-30 |
Seiten 215 - 225
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