| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2011.07 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7857 |
| Ausgabe / Jahr: | 7 / 2011 |
| Veröffentlicht: | 2011-06-24 |
Der fr Eingruppierungsstreitigkeiten zustndige 4. Senat des BAG hat am 9.12.2009 in sieben Eingruppierungsklagen erstmals zu den einschlgigen Ttigkeitsmerkmalen der im Tarifvertrag fr rztinnen und rzten an Universittskliniken (TV-/TdL) vom 30.10.2006 und im Tarifvertrag fr rztinnen und rzte an kommunalen Krankenhusern im Bereich der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbnde (TV-/VKA) vom 17. August 2006 neu geschaffenen eigenstndigen Entgeltgruppen fr Oberrzte Stellung genommen und damit der Praxis fr die neu eingefhrten Begriffe der Teilbereiche und medizinischen Verantwortung verbindliche Auslegungsregeln vorgegeben.
Erfolgreiche Personalratsarbeit erfordert regelmig Zeit, Ausdauer und Erfahrung. Nicht alle Personalrte verfgen ber diese Voraussetzungen. Ein Beispiel sind Personalrte von Referendaren, deren Mitglieder aufgrund der mit dem Referendariat verbundenen Lernbelastung wenig Zeit fr die Personalratsarbeit haben, wegen der kurzen Dauer des Referendariats stetig wechseln und zumeist ber keine vorherige Erfahrung mit Personalratsarbeit verfgen.
Die Sozialversicherungsgesetze enthalten mehrere Regelungen, durch die sog. Niedriglohnbeschftigungen attraktiv gemacht werden sollten. Diese Vorschriften sollen zum Teil die Arbeitgeber animieren, Niedriglohnbeschftigte einzustellen, hauptschlich aber sollten Arbeitnehmer davon profitieren.
Nds. OVG, Beschl. v. 18. 03. 2011 17 MP 1/11
HessVGH, Beschl.v.18. 11. 2010 22 A 959/10.PV
VG Arnsberg, Beschl. v. 03. 02. 2011 20 K 1230/10.PVL rechtskrftig
BVerwG Urt. v. 29. Juli 2010 2 C 17.09
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