Inhalt » Archiv » Ausgabe 01+02/2004 » Fortgeltung einer Dienstvereinbarung, Beschluss vom 25. Juni 2003 – BVerwG 6 P 1.03 –

Fortgeltung einer Dienstvereinbarung, Beschluss vom 25. Juni 2003 – BVerwG 6 P 1.03 –

Vereinigt sich eine große Krankenkasse mit einer kleinen, so gilt eine bei der großen Kasse bestehende Dienstvereinbarung fort, wenn deren Dienststellen – bei gleichzeitiger Auflösung der Dienststellen der kleinen Kasse – unverändert weiter bestehen oder der Dienststellenorganismus der großen Kasse seine Identität wahrt.

§ 73 BPersVG.
§§ 144, 168 a SGB V.

BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 2003 – BVerwG 6 P 1.03 –

Seiten 48 - 52

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.PersVdigital.de/PERSV.01.2004.048

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