Inhalt » Archiv » Ausgabe 03/2005 » Gleichstellungsbeauftragte als Personalratsmitglied, VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 20. 7. 2004 – 12 L 933/04 – (rechtskräftig)

Gleichstellungsbeauftragte als Personalratsmitglied, VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 20. 7. 2004 – 12 L 933/04 – (rechtskräftig)

1. Eine Gleichstellungsbeauftragte kann nicht gleichzeitig Mitglied des Personalrats sein.

2. Die Annahme der Wahl als Personalratsmitglied berechtigt die Dienststelle zum Widerruf der Bestellung als Gleichstellungsbeauftragte.

§ 16 Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG).

VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 20. 7. 2004 – 12 L 933/04 – (rechtskräftig)

Seiten 116 - 117

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.PersVdigital.de/PERSV.03.2005.116

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