Inhalt » Archiv » Ausgabe 10/2006 » Informationsanspruch des Personalrats, OVG NRW, Beschl. v. 4. November 2005 – 1 A 4935/04.PVB –

Informationsanspruch des Personalrats, OVG NRW, Beschl. v. 4. November 2005 – 1 A 4935/04.PVB –

1. Der Personalrat hat Anspruch auf Offenlegung der Arbeitszeiten in anonymisierter Form, aber mit festen Kennziffern (Hinweis auf BVerwG vom 29. 9. 2004 – 6 P 4.04, BAG vom 6. 5. 2003 – 1 ABR 13/02), auch soweit diese Übersichten neu erstellt werden müssen.

2. Gesetzliche Unterrichtungsansprüche können nicht durch Dienstvereinbarung eingeschränkt werden.

OVG NRW, Beschl. v. 4. November 2005 – 1 A 4935/04.PVB –

Seiten 379 - 383

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.PersVdigital.de/PERSV.10.2006.379

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