Inhalt » Archiv » Ausgabe 03/2005 » Initiativrecht des Personalrats bei Einführung technischer Überwachungseinrichtungen, BVerwG, Beschluss vom 29. September 2004 – BVerwG 6 P 4.04 –

Initiativrecht des Personalrats bei Einführung technischer Überwachungseinrichtungen, BVerwG, Beschluss vom 29. September 2004 – BVerwG 6 P 4.04 –

Der Personalrat kann nicht auf der Grundlage seines Mitbestimmungsrechts bei der Einführung technischer Überwachungseinrichtungen durch einen Initiativantrag die Einführung einer solchen Einrichtung verlangen.

§ 69 Abs. 3, § 74 Abs. 1 Nr. 17 HePersVG.

BVerwG, Beschluss vom 29. September 2004 – BVerwG 6 P 4.04 –
(hebt VG Frankfurt am Main vom 16. 06. 2003 – Az.: VG 23 L 621/03 (V) – PersV 2003, 434 auf)

Seiten 97 - 100

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.PersVdigital.de/PERSV.03.2005.097

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