Inhalt » Archiv » Ausgabe 07/2005 » Mitbestimmung bei Führungskräften, VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 18. 01. 2005 – PB 15 S 1712/03 –

Mitbestimmung bei Führungskräften, VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 18. 01. 2005 – PB 15 S 1712/03 –

Zur Frage, ob ein Mitarbeiter aus der zweiten Führungsebene einer Betriebskrankenkasse eine Angestelltenstelle bekleidet, die einer Beamtenstelle von der Besoldungsgruppe A 16 an aufwärts entspricht.

§ 77 Abs. 1 Satz 2 BPersVG.

VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 18. 01. 2005 – PB 15 S 1712/03 – (Rechtsbeschwerde zugelassen)

Seiten 261 - 265

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.PersVdigital.de/PERSV.07.2005.261

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