Inhalt » Archiv » Ausgabe 01/2005 » Notwendigkeit von Arbeitsgemeinschaften der Personalräte im Bundespersonalvertretungsgesetz und den Landespersonalvertretungsgesetzen

Notwendigkeit von Arbeitsgemeinschaften der Personalräte im Bundespersonalvertretungsgesetz und den Landespersonalvertretungsgesetzen

Eine Arbeitsgemeinschaft – kurz: ARGE – ist ein informelles Gremium zum Austausch wichtiger Sachverhalte, Meinungen und Standpunkte bei gleichgelagerter Interessenlage. Eine ARGE unterscheidet sich von einem eingetragenen Verein z. B. dadurch, dass sie keine juristische Person darstellt. Sowohl der Bundes- als auch die Landesgesetzgeber haben bis dato dem Wunsche vieler Personalräte, Gewerkschaften und Verbände bei den einzelnen Novellen zu den Personalvertretungsgesetzen keine Rechnung getragen.

Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften wurde bis dato durch kein Legislativorgan in einem Personalvertretungsgesetz festgeschrieben.

Seiten 16 - 18

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.PersVdigital.de/PERSV.01.2005.016

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