Inhalt » Archiv » Ausgabe 08/2006 » Personalrat oder Vertrauensperson in militärischen Dienststellen und Einrichtungen, BVerwG, Beschl. v. 16. März 2006 – 6 P 12.05 –

Personalrat oder Vertrauensperson in militärischen Dienststellen und Einrichtungen, BVerwG, Beschl. v. 16. März 2006 – 6 P 12.05 –

Das Marinemusikkorps Ostsee ist eine militärische Dienststelle, in welcher die Soldaten Personalvertretungen wählen.

§§ 2, 49 SBG.

BVerwG, Beschl. v. 16. März 2006 – 6 P 12.05 –

Seiten 293 - 297

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.PersVdigital.de/PERSV.08.2006.293

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