Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Newsletter!
Rückforderung zu viel gezahlter Sozialversicherungsbeiträge durch Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes
Das gesetzliche Sozialversicherungsrecht ist dermaßen kompliziert, dass es immer wieder zu Fehlern in der Beurteilung der Versicherungs- oder Beitragspflicht kommt. Dies hat zum einen zur Folge, dass beispielweise bei Betriebsprüfungen größere Nachforderungen gegen Arbeitgeber auch im Bereich des öffentlichen Dienstes erhoben werden. Zum anderen kommt es aber auch häufig vor, dass Beiträge gezahlt wurden, die entweder gar nicht hätten gezahlt werden müssen oder die falsch berechnet wurden. Es sind also Zuvielzahlungen entstanden.
§ 26 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV) enthält deshalb den Grundsatz, dass zu Unrecht entrichtete Beiträge zu erstatten sind. Das gilt allerdings dann nicht, wenn der Versicherungsträger bis zur Geltendmachung des Erstattungsanspruchs auf Grund dieser Beiträge oder für den Zeitraum, für den Beiträge zu Unrecht entrichtet worden sind, Leistungen erbracht hat oder erbringen muss. Beiträge, die für Zeiten entrichtet worden sind, die während des Leistungsbezugs beitragsfrei sind, sind jedoch zu erstatten.
Grundsätzlich ist es hier gleichgültig, ob die Beiträge aus einem privaten Versicherungsverhältnis heraus zu Unrecht gezahlt wurden, oder aus einem Beschäftigungsverhältnis des öffentlichen Dienstes. Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger haben Gemeinsame Grundsätze für die Verrechnung und Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung aus einer Beschäftigung erlassen. Die Gemeinsamen Grundsätze datieren vom 16. 11. 2005.
Seiten 84 - 88
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.PersVdigital.de/PERSV.03.2006.084
Ihr Zugang zur "Die Personalvertretung"
- Sie sind bereits Kunde des eJournal "Die Personalvertretung" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
- Möchten auch Sie Kunde des eJournal "Die Personalvertretung" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument kaufen
- schnell informieren: downloaden und lesen
- auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
- bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
Nutzen Sie unser Archiv und recherchieren Sie in den Inhaltsverzeichnissen, Kurz- und Volltexten seit Ausgabe 01/2004
Jahrgang 2012 ▼
Jahrgang 2011 ▼
- Ausgabe 12/2011
- Ausgabe 11/2011
- Ausgabe 10/2011
- Ausgabe 09/2011
- Ausgabe 08/2011
- Ausgabe 07/2011
- Ausgabe 06/2011
- Ausgabe 05/2011
- Ausgabe 04/2011
- Ausgabe 03/2011
- Ausgabe 02/2011
- Ausgabe 01/2011
Jahrgang 2010 ▼
- Ausgabe 12/2010
- Ausgabe 11/2010
- Ausgabe 10/2010
- Ausgabe 09/2010
- Ausgabe 08/2010
- Ausgabe 07/2010
- Ausgabe 06/2010
- Ausgabe 05/2010
- Ausgabe 04/2010
- Ausgabe 03/2010
- Ausgabe 02/2010
- Ausgabe 01/2010
Jahrgang 2009 ▼
- Ausgabe 12/2009
- Ausgabe 11/2009
- Ausgabe 10/2009
- Ausgabe 09/2009
- Ausgabe 08/2009
- Ausgabe 07/2009
- Ausgabe 06/2009
- Ausgabe 05/2009
- Ausgabe 04/2009
- Ausgabe 03/2009
- Ausgabe 02/2009
- Ausgabe 01/2009
Jahrgang 2008 ▼
- Ausgabe 12/2008
- Ausgabe 11/2008
- Ausgabe 10/2008
- Ausgabe 09/2008
- Ausgabe 08/2008
- Ausgabe 07/2008
- Ausgabe 06/2008
- Ausgabe 05/2008
- Ausgabe 04/2008
- Ausgabe 03/2008
- Ausgabe 02/2008
- Ausgabe 01/2008
Jahrgang 2007 ▼
- Ausgabe 12/2007
- Ausgabe 11/2007
- Ausgabe 10/2007
- Ausgabe 09/2007
- Ausgabe 08/2007
- Ausgabe 06+07/2007
- Ausgabe 05/2007
- Ausgabe 04/2007
- Ausgabe 03/2007
- Ausgabe 02/2007
- Ausgabe 01/2007
Jahrgang 2006 ▼
- Ausgabe 12/2006
- Ausgabe 11/2006
- Ausgabe 10/2006
- Ausgabe 09/2006
- Ausgabe 08/2006
- Ausgabe 07/2006
- Ausgabe 06/2006
- Ausgabe 05/2006
- Ausgabe 04/2006
- Ausgabe 03/2006
- Ausgabe 02/2006
- Ausgabe 01/2006
Jahrgang 2005 ▼
- Ausgabe 12/2005
- Ausgabe 11/2005
- Ausgabe 10/2005
- Ausgabe 08+09/2005
- Ausgabe 07/2005
- Ausgabe 06/2005
- Ausgabe 05/2005
- Ausgabe 04/2005
- Ausgabe 03/2005
- Ausgabe 02/2005
- Ausgabe 01/2005






