Inhalt » Archiv » Ausgabe 12/2004 » Umfang der Dauer der Schutzvorschriften für Personalratsmitglieder, BVerwG, Beschluss vom 18. Mai 2004 – BVerwG 1 WDS-VR 1.04 –

Umfang der Dauer der Schutzvorschriften für Personalratsmitglieder, BVerwG, Beschluss vom 18. Mai 2004 – BVerwG 1 WDS-VR 1.04 –

Die vor Ablauf der Amtszeit des Personalrats verfügte und erst nach deren Ende wirksam werdende Versetzung oder Abordnung eines Personalratsmitglieds unterliegt bei dessen fehlender Zustimmung auch weiterhin der Schutzvorschrift des § 47 Abs. 2 BpersVG, insbesondere dem Zustimmungserfordernis nach § 47 Abs. 2 Satz 3 BPersVG, wenn das Personalratsmitglied noch vor Eintritt der Wirksamkeit der Personalmaßnahme erneut in den Personalrat gewählt wird.

§§ 48, 51 Abs. 3 Satz 1 SBG.
§ 47 Abs. 2 BPersVG.

BVerwG, Beschluss vom 18. Mai 2004 – BVerwG 1 WDS-VR 1.04 –

Seiten 460 - 461

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.PersVdigital.de/PERSV.12.2004.460

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