Inhalt » Archiv » Ausgabe 07/2006 » Unfallschutz bei Feiern im Dienst, OVG NRW, Beschl. v. 17. 2. 2006 – 1 A 1268/04 –

Unfallschutz bei Feiern im Dienst, OVG NRW, Beschl. v. 17. 2. 2006 – 1 A 1268/04 –

Die von einem Beamten für Kollegen etwa aus Anlass seines Dienstantritts, seines Geburtstages oder der Geburt eines Kindes ausgerichtete Feier ist regel mäßig keine dienstliche Veranstaltung i. S. d. § 31 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BeamtVG. Der Umstand, dass die Feier während der Dienstzeit in den Diensträumen stattfindet, ist für sich nicht geeignet, ihren Charakter als dienstliche Veranstaltung (materiell und formell dienstbezogen) zu begründen.

§ 31 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BeamtVG.

OVG NRW, Beschl. v. 17. 2. 2006 – 1 A 1268/04 –

Seiten 257 - 259

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.PersVdigital.de/PERSV.07.2006.257

Ihr Zugang zur "Die Personalvertretung"

  • Sie sind bereits Kunde des eJournal "Die Personalvertretung" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde des eJournal "Die Personalvertretung" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.

Dieses Dokument kaufen

  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 4,45 *) PDF | 3 Seiten

*) Inkl. gesetzlicher MwSt. von 19%
Anzeige
Newsletter

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Newsletter!

Ihre E-Mail-Adresse:
Archiv

Nutzen Sie unser Archiv und recherchieren Sie in den Inhaltsverzeichnissen, Kurz- und Volltexten seit Ausgabe 01/2004

Jahrgang 2012

Jahrgang 2011

Jahrgang 2010

Jahrgang 2009

Jahrgang 2008

Jahrgang 2007

Jahrgang 2006

Jahrgang 2005

Jahrgang 2004